Clever
Reisen nicht schutzfähig
Nach einer
Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf sind die
Bezeichnungen „Clever Reisen“ und „Clever“
dem Marken-Rechtsschutz als Unternehmenskennzeichen der Clever Reisen
GmbH nicht zugänglich. Es fehlt die erforderliche
Unterscheidungskraft zur kennzeichenmäßigen Unterscheidung
von Reisedienstleistungen.
OLG
Düsseldorf, Urteil vom 6.5.2003, Az. 20 U 94/02
Dr.
Joachim Brunotte, Patentanwalt, www.patentberlin.com