Clever Reisen nicht schutzfähig
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf sind die Bezeichnungen „Clever Reisen“ und „Clever“ dem Marken-Rechtsschutz als Unternehmenskennzeichen der Clever Reisen GmbH nicht zugänglich. Es fehlt die erforderliche Unterscheidungskraft zur kennzeichenmäßigen Unterscheidung von Reisedienstleistungen.
OLG Düsseldorf, Urteil vom 6.5.2003, Az. 20 U 94/02
Dr. Joachim Brunotte, Patentanwalt, http://www.patentberlin.com