Stand: online seit 08/05

Lieferzeiten bei Internet-Versandhandel
BGH Urteil1 vom 07.04.2005, AZ.: I ZR 314/02

Ein Internet-Versandhändler bot Espresso-Maschinen zum Kauf und Versand an. Die Lieferfrist betrug 3-4 Wochen. Der Händler wurde von einem Mittbewerber auf Unterlassung in Anspruch genommen, weil ein Hinweis auf diese Lieferfrist auf der Produktsite - unstreitig - gefehlt hatte.
Ob der Verbraucher über einen Link die Lieferfrist abrufen konnte, ist zwischen den Parteien streitig.

Die Vorinstanz, das OLG Hamburg, AZ.: 5 U 88/02, hatte zunächst entschieden, dass der fehlende Hinweis bezüglich einer 3-4 wöchigen Lieferfrist auf der Produktsite einen Verstoß gegen das Irreführungsverbot darstelle, §§ 3, 5 UWG.
Das OLG führte hierzu aus, dass nicht darüber entschieden werden müsse, ob der Verbraucher die Lieferfrist über einen Link hätte ersehen können, da ein Verbraucher einen weiterführenden Link auf einer Angebotssite regelmäßig nicht nutze.

Der BGH hob in der Revision diese Entscheidung auf und verwies es an das OLG Hamburg zurück.
Der BGH stellte fest, dass ein fehlender Hinweis auf eine 3-4 wöchige Lieferfrist für ein Kaufobjekt in der Regel einen Verstoß gegen das Irreführungsverbot, §§ 3, 5 UWG, 3 UWG a.F darstellt, weil der Verbraucher bei Internetangeboten zu Recht davon ausgehe, dass die Angebote - anders etwa als bei Katalogen - stets aktuell gehalten sind.

Allerdings könne eine solche Information auch über einen Link abrufbar gehalten werden, soweit dieser für den Verbraucher klar und unmissverständlich sei.

Das OLG Hamburg hat daher nunmehr Beweis darüber zu erheben, ob Kunden über die Produktsite mittels klaren und unmissverständlichen Links auf die Lieferfrist des Anbieters ausreichend hingewiesen wurden.

Anmerkung:
Der Internet-Versandhandel hat demnach bei seinen Verkaufsangeboten darauf zu achten, dass

  • die angebotenen Produkte sofort lieferbar sind oder
  • der Verbraucher nachweislich klar und unmissverständlich vor Vertragsschluss auf die bestehenden Lieferfristen hingewiesen wurde.


  • Jens Engelhardt, Rechtsanwalt und Partner bei Engelhardt + Braune Rechtsanwälte2, Darmstadt



    1 http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=
    bgh&Art=en&sid=3e745c80deefadbca47683b13af6413d&client=12&
    nr=32946&pos=0&anz=1

    2 www.eb-recht.de